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Declaración de accesibilidad

Zugänglichkeitserklärung

Der Provinzrat von Jaén hat sich verpflichtet, seine Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112 / 2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen für mobile Geräte im öffentlichen Sektor zugänglich zu machen. https: / / www.boe.es / busar / act.php? id = BOE-A-2018-12699
Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für die Website https: / / www.jaenparaisointerior.es /
 

Stand der Einhaltung
Diese Website entspricht teilweise dem Königlichen Dekret 1112 / 2018 aufgrund der Ausnahmen und der mangelnden Konformität der folgenden Aspekte.
 

Inhalt nicht zugänglich

  • Unzureichende Farbe.
  • Die Links müssen verständlichen Text haben
  • Header Level sollte erhöht werden
  • Alle Inhalte der Seite müssen in Referenzpunkten enthalten sein Die Buttons müssen einen identifizierenden Text haben
  • Die Bilder müssen einen alternativen Text haben.
     

Unverhältnismäßige Gebühren.
Entfällt.
 

Der Inhalt fällt nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften
Es kann Office-Dateien in PDF oder anderen Formaten geben, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Zugänglichkeit erfüllen. Obwohl Anstrengungen unternommen wurden, um sicherzustellen, dass die meisten von ihnen dies tun.
Aus diesem Grund ist der Nationalrat von Jaén derzeit dabei, die Website zu verbessern, um sich an die

politische Kriterien.

 

Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung
Diese Zugänglichkeitserklärung wurde am 7. September 2021 erstellt.
Die Methode zur Bewertung der Zugänglichkeit, die zur Erstellung der Erklärung gemäß Artikel 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018 / 1523 verwendet wurde, hat eine manuelle und automatische Bewertung angewendet, die von einem Dritten in Übereinstimmung mit der Messung der Anforderungen gemäß Artikel 17.5 des RD 1112 / 2018 durchgeführt wurde.
 

Anmerkungen und Kontaktdaten
Es kann Mitteilungen über Zugänglichkeitsanforderungen (Artikel 10.2.a des Königlichen Dekrets 1112 / 2018 vom 7. September 2018 machen, zum Beispiel:

  • Bericht über mögliche Verstöße durch diese Website.
  • Übertragen anderer Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte.
  • Um weitere Konsultationen oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der Zugänglichkeit der Website zu machen.
     

Durch die nächste Kontaktformular oder 953 24 80 00 ext. 1270.


Es hat auch das Verfahren für die Beschwerden einreichen und zugängliche Informationen anfordernArtikel 12. RD 1112 / 2018.
 

Die Anfrage nach barrierefreien Informationen wird in folgenden Fällen gestellt:

  • Inhalte, die vom Anwendungsbereich von RD 1112 / 2018 ausgeschlossen sind, wie in Artikel 3 (4) vorgesehen.
  • Inhalte, die von der Einhaltung der Anforderungen von

Zugänglichkeit zur Auferlegung einer unverhältnismäßigen Belastung.

In dem Ersuchen um zugängliche Informationen müssen die Fakten, Gründe und Ersuchen klar angegeben werden, um klarzustellen, dass es sich um ein angemessenes und legitimes Ersuchen handelt.


Mitteilungen, Beschwerden und Ersuchen um zugängliche Informationen gehen beim Provinzrat von Jaén ein.


Der Provinzrat von Jaén setzt sich dafür ein, dass alle Bürger, unter besonderer Berücksichtigung von Personen mit einer Art Behinderung und Mehrheit, die über die von der Provinzbehörde geförderten Websites und elektronischen Websites mit dem Nationalrat von Jaén in Verbindung stehen, unabhängig von ihren persönlichen Umständen, Mitteln und Kenntnissen gleichberechtigt auf elektronische Informationen und Dienste zugreifen können.

Jaén Paraíso Interior Mobile App

Zusätzlich zur Website bietet Jaén Paraíso Interior eine mobile App an, die den Zugriff auf touristische Inhalte der Provinz über mobile Geräte erleichtert. Unser Ziel ist es, diesen Zugang so vielen Menschen wie möglich zu ermöglichen, unabhängig von ihren Fähigkeiten.

 

Unterstützte Hilfstechnologien

Die mobile Anwendung ist mit den folgenden nativen Hilfstechnologien des Betriebssystems kompatibel:

  • Android: TalkBack-Bildschirmleser, Switch Access-Navigation und Berücksichtigung der vom Benutzer auf Systemebene konfigurierten Barrierefreiheitseinstellungen (Schriftgröße, Kontrast usw.).
  • iOS: Bildschirmleser VoiceOver und andere Systemfunktionen zur Barrierefreiheit (sofern die Anwendung auch für diese Plattform verfügbar ist).